Nur in München steht ein Hofbräuhaus
Süddeutsche Zeitung
Die Brauerei zieht wegen eines Bieres aus Dresden vor Gericht, das ihrer Ansicht nach ihre Markenrechte verletzt. Dabei können sich auch die Sachsen auf eine jahrhundertealte Tradition berufen.
Mitten in der Altstadt, am Platzl, steht in München ein Hofbräuhaus. Und das bereits seit anno domini 1607. Heute fliegen in den Filialen in Las Vegas genauso die Krüge zum Himmel wie in China oder im brasilianischen Belo Horizonte. In mehr als 40 Länder der Welt exportiert Hofbräu sein Bier. Und falls ein Geschäftsmann den Versuch wagt, den Markennamen Hofbräuhaus oder Hofbräu so oder in ähnlicher Form zu verwenden, werden die Münchner bierernst. So wie jetzt bei einem Bier, das den Namen "Dresdner Hofbrauhaus" tragen soll. Nachdem sämtliche Einigungsversuche die Isar hinunterschwammen, müssen sich die beiden Parteien demnächst vor dem Kadi treffen.
"Ich versteh' die ganze Aufregung nicht", erklärt John Scheller in breitem Sächsisch. Der Dresdner betreibt mehrere Edeka-Märkte in seiner Stadt. Auch an der Hamburger Straße, und dort stand früher das Dresdner Hofbrauhaus. Das erhielt 1731 das Schankrecht und befand sich im Eigentum von Herzog August zu Sachsen. Etwa 1870 wurde die "Hofbrauhaus Aktienbrauerei" im Handelsregister vermerkt. Doch im Jahr 1921 fielen Gasthof und Brauerei in einen Tiefschlaf, der Name verschwand. Bis fast 100 Jahre später ein Prinz namens John Scheller erschien und die Marke wieder wach küsste.
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"Wir legen Wert auf Historie", erzählt Scheller. So befindet sich im Edeka-Markt der alte Brunnen der Brauerei, den Scheller freilegen ließ, abgedeckt unter einer Glasplatte. "Wir wollen halt für die Leute in der Umgebung was machen." Dazu fand sich auch noch das historische Rezept, mit dem dereinst das Bier gebraut wurde. Und so entstand die Idee, dass man das Bier nachbraut und in den Edeka-Märkten verkauft. "Wir haben ein eingetragenes Patent", versichert der Dresdner, "eine Wort-Bild-Marke." Außerdem ist er der Meinung, dass der Ausdruck "Hofbrauhaus" umgangssprachlich sei und gar nicht geschützt werden könne.
Doch über den Markt wachen die Markenanwälte und Domainbeobachter des Münchner Hofbräuhauses mit seiner Biermarke Hofbräu und der Abkürzung HB, mit Krönchen oben drauf. Im Jahr 1879 wurde die Marke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Und zwar mit "äu" genauso wie mit "au". "Die Amerikaner etwa können kein Äu aussprechen, da heißt es Hofbrauhaus", erklärt Pressesprecher Stefan Hempl.