
Nur Genesungschance soll Ausschlag für Triage geben
n-tv
Ein geänderte Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht vor, dass einzig die Genesungschancen eines Patienten unter Triage-Bedingungen über eine Behandlung entscheiden. Gebrechlichkeit, eine Behinderung oder gar die sexuelle Orientierung dürfen keine Rolle spielen.
Stehen während einer Pandemie nicht genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung, sollen bei der Verteilung der Behandlungsplätze allein die Genesungschancen den Ausschlag geben. Im aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur sogenannten Triage heißt es, niemand dürfe bei einem solchen Selektionsverfahren "wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden".
Mit diesem Gesetzentwurf folge die Bundesregierung "der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Auch in der Pandemie müssen bei knappen Kapazitäten Behandlungsentscheidungen ausschließlich nach Genesungschancen gefällt werden."
Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.

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