Nur der Lindt-Hase darf in Gold verpackt sein
Süddeutsche Zeitung
Der Schweizer Konzern war gegen eine Confiserie vorgegangen, die ebenfalls Schoko-Osterhasen in Gold verkauft hat. Der Bundesgerichtshof urteilt nun: Der Farbton der Verpackung genießt Markenschutz. Dabei stützen sich die Richter auch auf eine Umfrage.
Nicht jeder darf Schokoladen-Osterhasen herstellen und in Goldfolie wickeln - denn dafür genießt die Firma Lindt & Sprüngli mit ihrem "Lindt Goldhasen" Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einer entsprechenden Klage des Schweizer Herstellers gegen eine Confiserie im Allgäu stattgegeben. Ob diese im konkreten Fall aber gegen den Markenschutz verstoßen hat, das muss nun erneut das Oberlandesgericht München entscheiden, an das die Bundesrichter den Fall zurückgegeben haben.More Related News