"NSU 2.0": Prozessbeginn in Frankfurt
DW
Ein 54-Jähriger steht in Frankfurt vor Gericht, weil er Morddrohungen an Politikerinnen und Anwältinnen verschickt haben soll. Einige Opfer fordern mehr Ermittlungen in Polizeikreisen.
Am Frankfurter Landgericht beginnt an diesem Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Rechtsextremisten Alexander Horst M.. Ihm wird vorgeworfen, unter dem Namen "NSU 2.0" Dutzende von Drohmails, SMS und Faxnachrichten an Privatpersonen sowie an Behörden und Institutionen verschickt zu haben. Neben Todesdrohungen enthielten sie massive Beleidigungen. Der Beschuldigte wollte damit offenbar in die Fußstapfen der neonazistischen Terrororganisation "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) treten.
Der NSU verübte aus rassistischen Motiven zwischen 2000 und 2007 Nagelbombenanschläge und erschoss mindestens zehn Menschen, bevor er 2011 enttarnt wurde. Das einzige bekannte überlebende Mitglied, Beate Zschäpe, wurde 2018 nach einem der bisher längsten Gerichtsverfahren gegen Neonazis zu lebenslanger Haft verurteilt.
Für diesen Mittwoch steht am Frankfurter Landgericht zunächst die Verlesung der Anklageschrift auf der Tagesordnung. Die Staatsanwaltschaft wird eine umfangreiche Liste von Vorwürfen gegen Alexander Horst M. vorbringen: Dazu gehören 67 Fälle von Beleidigung. Hinzu kommt Volksverhetzung, illegaler Waffenbesitz, der Besitz von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern - vom Staat Kinderpornographie genannt -, versuchte Nötigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Ruhestörung durch Androhung einer Straftat, Teilen von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten.
Der im Mai 2021 verhaftete, heute 54-jährige Berliner soll 116 Drohbriefe zwischen August 2018 und März 2021 per E-Mail, Fax und SMS an Bundes- und Landtagsabgeordnete, prominente Anwälte, Künstler und Menschenrechtsaktivisten verschickt haben, darunter viele Frauen aus Familien mit Migrationsgeschichte. Der Angeklagte soll über Informationen verfügt haben, die nicht öffentlich zugänglich waren.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterzeichnete Alexander Horst M. seine Briefe regelmäßig mit "Heil Hitler" und bezeichnete sich als SS-Obersturmbannführer, ein Rang der sogenannten Schutzstaffel SS während der Zeit des Nationalsozialismus. Medienberichten zufolge ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Amtsanmaßung.