
NRW-Karnevalsverbände sagen Partys ab
n-tv
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie die Karnevalsvereine sind sich einig: Angesichts der Corona-Lage sind Feiern in Innenräumen auch in der laufenden Saison nicht möglich. "Sicherheit und Gesundheit haben oberste Priorität", sagt Ministerpräsident Wüst.
Angesichts der kritischen Corona-Lage haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Karnevalsveranstalter Sitzungen und Partys in engen Innenräumen für die laufende Session abgesagt. "Die Landesregierung und organisierter Karneval sind sich einig: Sicherheit und Gesundheit haben oberste Priorität", sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst nach einem digitalen Austausch mit den Karnevalsverbänden.
Massenveranstaltungen seien im kommenden Frühjahr selbst unter 2G-Bedingungen nicht zu verantworten, so der CDU-Politiker. Als Beispiele nannte er Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandsgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar seien. Deshalb hätten die Karnevalsvertreter freiwillig zugesagt, auf solche Veranstaltungen zu verzichten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.