NRW-Gesetz: Gemeinden sollen von Windenergie profitieren
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Zum Umstieg auf erneuerbare Energien sind viel mehr Windräder nötig. Vor Ort scheitern solche Projekte aber oft am Widerstand der Anwohner. Die sollen nun in NRW mit Geld gelockt werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Wer in Nordrhein-Westfalen eine neue Windenergie-Anlage baut oder eine Anlage vollständig erneuert, muss Anwohner und umliegende Gemeinden am Profit beteiligen. Das sieht ein Bürgerenergiegesetz vor, das der Landtag am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet hat.
Alle Oppositionsfraktionen - SPD, FDP und AfD - stimmten dagegen. Der Fraktionschef der FDP, Henning Höne, hatte zuvor erfolglos versucht, die Verabschiedung des Gesetzes am letzten Plenartag dieses Jahres noch per Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht zu verhindern.
Aus seiner Sicht hatten die Regierungsfraktionen ihren zwölfseitigen Änderungsantrag zu kurzfristig eingebracht, um das Gesetzesvorhaben noch ordnungsgemäß beraten zu können. Das Gericht folgte seinem Antrag jedoch nicht, so dass das Gesetz nun in dritter Lesung den Landtag passierte. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.