Noch geringe Nutzung von Gesundheits-Apps auf Rezept in MV
n-tv
In immer mehr Bereichen des alltäglichen Lebens lassen sich Menschen von Apps auf ihrem Mobiltelefon helfen. Gesundheits-Apps auf Rezept werden laut der Barmer-Krankenkasse aber noch wenig genutzt.
Schwerin (dpa/mv) - Anders als in Freizeit oder Kommunikation finden Apps in der Gesundheitsfürsorge in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch wenig Anwendung. Wie eine jetzt von der Krankenkasse Barmer vorgelegte Nutzeranalyse zeigt, werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit 2020 per Rezept auf Kassenkosten verordnet werden können, nur selten eingesetzt. "Ziel der digitalen Helfer ist es, Erkrankungen und damit verbundene Beschwerden zu lindern. Die Verordnungszahlen zeigen jedoch, dass DiGA noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen sind", konstatierte Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach seinen Angaben ergaben Hochrechnungen auf Basis von Daten des Barmer-Arztreports, dass für den Zeitraum 2020 bis 2022 in Mecklenburg-Vorpommern etwa 5400 Mal eine solche App auf Rezept verordnet wurde. Helfen sollen sie etwa bei Diabetes, Tinnitus, Schlafstörungen, Adipositas, Reizdarm, Kniebeschwerden oder Depressionen. Mit durchschnittlich 220 DiGA-Verordnungen je 100.000 Einwohner rangiere Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich knapp vor dem Saarland an vorletzter Stelle. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg liege der Anteil um mehr als 50 Prozent höher.
Doch auch in Mecklenburg-Vorpommern zeichne sich bei aller Zurückhaltung der Ärzte ein Anstieg ab. "Das Thema DiGA nimmt Fahrt auf. Das ist sehr positiv, denn die digitalen Anwendungen bieten eine echte Chance, die medizinische Versorgung auch in ländlichen Gebieten zu unterstützen", zeigte sich Kutzbach zuversichtlich. Etwa 70 Prozent der bisherigen DiGA-Verordnungen im Nordosten seien auf Frauen entfallen. Eine bundesweite Befragung unter Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten habe ergeben, dass die Anwendungen oft vorzeitig abgebrochen wurden. "Digitale Gesundheitsanwendungen sind sowohl für Nutzer als auch für Ärzte immer noch eine Blackbox", stellte Kutzbach fest und warb für mehr Aufklärung sowie die Einführung eines vorgeschalteten Testzeitraums von 14 Tagen.