Neues Selbstbestimmungsgesetz soll Änderung des Geschlechts beim Standesamt ermöglichen
Die Welt
Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen künftig nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrags sein. Das Gesetz enthalte jedoch keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen.
Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird.
Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden.