
Neuer Prozess um lebensgefährliche Messerattacke
n-tv
Karlsruhe/Stralsund (dpa/mv) - Der Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke auf dem Vorplatz des Greifswalder Bahnhofs vor einem Jahr muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Stralsund vom März - sieben Jahre Haft für den Angeklagten - aufgehoben. Die Verhandlung dazu muss von einer anderen Kammer des Landgerichts neu geführt werden, wie aus einer Mitteilung des BGH von Freitag hervorgeht.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, sein Opfer am 24. Oktober 2022 auf dem belebten Bahnhofsvorplatz mit einem Küchenmesser unerwartet in den Hals gestochen zu haben. Die beiden Männer ohne festen Wohnsitz sollen sich zuvor am Bahnhof getroffen und miteinander Alkohol getrunken haben. Das 34 Jahre alte Opfer wurde an der Halsschlagader verletzt und nur durch schnelles Einschreiten von Zeugen und durch eine Notoperation gerettet. Der Angreifer war geflüchtet, wurde aber kurz nach dem Vorfall nach Hinweisen in den Wallanlagen von Greifswald gefasst.
Die Verteidigung hatte im Prozess in Stralsund auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Täterschaft nicht ausreichend feststehe und darüber hinaus der Tötungsvorsatz nicht nachweisbar sei. Sie legte Revision ein.
Der BGH kritisierte nun, die Kammer des Landgerichts Stralsund habe in ihrem Urteil vom 24. März dem Angeklagten die Tatausführung negativ ausgelegt. Die Stralsunder Richter hatten erklärt, dass der Mann "ohne erkennbaren Anlass für den Geschädigten, mit dem er kurz zuvor noch freundschaftlich miteinander getrunken hatte", zugestochen habe.
