Neue Regeln: Geimpfte Häftlinge dürfen Besucher umarmen
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das erste Mal seit Ausbruch der Corona-Pandemie dürfen geimpfte Häftlinge in NRW Besucher wieder umarmen. Wer Inhaftierte besuchen will, muss selbst geimpft, genesen oder getestet sein. Die sogenannte 3G-Regel wurde laut Justizministerium mit der neuen Coronaschutz-Verordnung auch für die Justizvollzugsanstalten eingeführt.
Mit Ausbruch der Pandemie waren in den Gefängnissen des Landes die Besuchsräume umgestaltet worden. Plexiglasscheiben wurden eingezogen, körperlicher Kontakt war einschließlich während Begrüßung und Verabschiedung strengstens verboten. Das gilt nun nur noch für Gefangene, die noch nicht geimpft sind - sie müssen laut aktuellem Erlass des Justizministeriums weiter Abstand halten. Wie aus einem aktuellen Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags hervorgeht, wurden bis Ende August rund 7500 Inhaftierte durchgeimpft, gut 1400 einmal geimpft. In NRW gibt es laut Ministerium zurzeit 13.591 Inhaftierte. Eine genaue Impfquote kann man daraus nicht berechnen, da es in den Gefängnissen immer wieder Fluktuation gibt.More Related News