Neue Corona-Regeln ab dem 20. März: „Grob fahrlässig“ – Kretschmann übt scharfe Kritik
Frankfurter Rundschau
Die Politik diskutiert seit Wochen darüber, welche Maßnahmen zur Corona-Eindämmung noch gelten sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Es hagelt Kritik.
Update vom Donnerstag, 10.03.2022, 08.15 Uhr: Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebunds, kritisiert die ab dem 20. März gültigen Corona-Regeln als unzureichend. „Der ‚Basisschutz‘ ist wirklich nur ein ‚Basisschutz‘ - und damit natürlich besser als gar nichts“, sagt Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Weitergehende, sinnvolle Maßnahmen“ habe die Politik aber „erfolgreich zerredet“. Es regiere das Prinzip Hoffnung bei den Auflagen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt haben.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) äußerte sich etwas positiver: „In der gegenwärtigen Lage halte ich das für eine verantwortbare Regelung“, sagte er gegenüber der „Welt“. „Sollte sich das Pandemiegeschehen künftig allerdings grundlegend ändern und eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitswesens drohen, müsste der Bundesgesetzgeber noch einmal nachbessern.“
Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) erklärte der „Augsburger Allgemeinen“, die Hotspot-Regelungen erfülle den Wunsch der Länder, bei Bedarf schärfere Maßnahmen einzuführen. Und der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sagte der Zeitung, künftig stünden Eigenverantwortung und Schutz der vulnerablen Gruppen im Mittelpunkt.
Der Vorstand der Patientenschutz-Stiftung, Eugen Brysch, teilt diese Meinung nicht: Anders als bei Heimbewohnern sehe die Gesetzesnovelle nichts zum Schutz zuhause lebender Pflegebedürftiger vor, sagte er den Funke-Zeitungen. Die Koalition vergesse Millionen Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lobte den Entwurf, allerdings forderte er Änderungen bei den Details, „um Missverständnisse und unterschiedliche Interpretationen auszuschließen“, wie er der „Welt“ sagte. „Insbesondere müssen die Eingriffsschwellen für die Hotspot-Maßnahmen im Gesetz genau definiert werden.“