
Nawalny mit Sacharow-Preis ausgezeichnet
n-tv
Im Sommer vergangenen Jahres überlebt er einen Anschlag mit Nervengift, derzeit ist er inhaftiert: der Oppositionelle Alexej Nawalny. Nun wird er für seine Bemühungen geehrt, sich trotz aller Widerstände permanent für Menschenrechte und Wahlfreiheit in Russland einzusetzen.
Das EU-Parlament hat den diesjährigen Sacharow-Preis für Demokratie und Menschenrechte an den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny vergeben, der derzeit inhaftiert ist. "Nawalny hat großen Mut bei seinen Versuchen bewiesen, die Wahlfreiheit für das russische Volk wiederherzustellen", hieß es zur Begründung im EU-Parlament in Straßburg. Seit vielen Jahren habe Nawalny für Menschenrechte und grundlegende Freiheiten in seinem Land gekämpft. Diesen Einsatz habe er beinahe mit dem Leben bezahlt.
Der 45-jährige Kreml-Kritiker hatte im Sommer vergangenen Jahres einen Mordanschlag mit Nervengift überlebt. Nawalny macht den Kreml für den Anschlag verantwortlich. Anfang dieses Jahres wurde er in Russland festgenommen und wegen angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen zu mehr als zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Das EU-Parlament forderte nun seine sofortige Freilassung.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.