Nackter Oberkörper auf Wasserspielplatz nicht geduldet – Frau klagt
Die Welt
Eine 38-Jährige verlangt 10.000 Euro vom Land Berlin, weil Polizisten sie hinderten, sich mit nackten Brüsten an einem Wasserspielplatz aufzuhalten. Sie beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes. Männern mit freiem Oberkörper sei der Aufenthalt nicht verboten worden.
Das Landgericht Berlin prüft die Klage einer Frau, die wegen ihrer entblößten Brüste einen Berliner Wasserspielplatz verlassen musste. Die 38-Jährige verlangt wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin als Entschädigung, wie die zuständige Richterin Sybille Schmidt-Schondorf am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung sagte.
Die Klägerin sieht sich in ihren Rechten verletzt durch das Handeln des Sicherheitsdienstes und der Polizei ihr gegenüber sowie durch das Handeln der Behörden, die anschließend mit dem Fall befasst waren. Sie beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG).