
Nachbars-Streit um Cannabis-Geruch: Kontaktverbot
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In einem Streit unter Wohnungsnachbarn um Cannabis-Geruch hat das Amtsgericht Frankfurt ein gerichtliches Annäherungsverbot verhängt. In einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil wurde damit der Klage eines Mieters stattgegeben, der sich über den aus der Wohnung des Nachbarn ziehenden Geruch beschwert und den Mitbewohner deshalb zur Rede gestellt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. (Aktenzeichen AZ 456 F 5146/21)
Der Nachbar hatte den Drogenkonsum abgestritten und auf die Ankündigung des Mieters, die Polizei verständigen zu wollen, gesagt: "Wenn du das machst, dann hole ich fünf Jungs, die machen dich weg". Laut Urteil sei dies eine "ernstlich gemeinte Drohung", die ein sechsmonatiges Annäherungsverbot rechtfertige. Der klagende Mieter hätte anderenfalls befürchten müssen, verprügelt zu werden.
Er hatte im Anschluss an die Auseinandersetzung gleichwohl die Polizei benachrichtigt, die in der Wohnung des Nachbarn Drogenuntensilien beschlagnahmte.