Nach Urteil: Richter hält an Corona-Sondervermögen fest
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zum Corona-Sondervermögen der dortigen Landesregierung hält Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter an den Plänen für einen eigenen Sondertopf fest. Der CDU-Politiker ist sich sicher, dass der Gesetzesentwurf "den aus Hessen kommenden rechtlichen Einwänden standhalten wird". Anders als in Hessen habe die Landesregierung einen Katalog mit 60 Maßnahmen erarbeitet und im Hinblick auf den Pandemie-Bezug abgewogen, teilte das Finanzministerium mit. Für jedes dieser Projekte werde dieser Bezug erläutert.
Der Maßnahmenkatalog soll Teil des Corona-Sondervermögensgesetzes sein, das der Landtag gemeinsam mit einem Nachtragshaushalt beschließen muss. Damit werde dem Budgetrecht des Parlaments ausführlich Rechnung getragen, so das Finanzressort. "Wir wollen ein gut begründetes und finanziell maßvolles Sondervermögen Corona auflegen, welches dem Land hilft, diese historischen Krise zu meistern und zukunftsgerichtet für ähnliche Herausforderungen besser aufgestellt zu sein", erklärte Richter.
Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden hatte Ende Oktober entschieden, dass das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen verfassungswidrig ist. Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, hieß es zur Begründung. Das Gesetz zum Sondervermögen sei mit der Landesverfassung unvereinbar. Das Programm sollte ein Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro haben.