Nach Unfalltod von "Natenom" Strafbefehl gegen Pkw-Fahrer
n-tv
Ein Radaktivist stirbt durch einen Autounfall. Er hatte nichts falsch gemacht, so die Staatsanwaltschaft. Sie erlässt Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Autofahrer. Bleibt es dabei?
Pforzheim (dpa/lsw) - Acht Monate nach dem Unfalltod des unter dem Namen "Natenom" weithin bekannten Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Autofahrer erlassen. Am 30. Januar war es auf der Landesstraße 574 bei Neuhausen (Enzkreis) zum Zusammenstoß des Wagens eines heute 78-Jährigen mit dem 43 Jahre alten Radfahrer gekommen. Der Radaktivist starb noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Autofahrer den 43-Jährigen trotz guter Sichtverhältnisse "aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen hat". Der Senior habe den Radfahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 Kilometern pro Stunde erfasst. "Dabei ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war", hieß es in einer Mitteilung der Behörde.
Für den 78 Jahre alten Autofahrer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Gegen den Strafbefehl habe der Angeklagte Einspruch eingelegt, so die Staatsanwaltschaft. Sollte der Einspruch nicht zurückgenommen werden, werde es eine öffentliche Hauptverhandlung geben.