
Nach Unfall 5,14 Promille bei Mann gemessen
n-tv
Neuhaus am Rennweg (dpa/th) - 5,14 Promille hat ein Atemalkoholtest eines Mannes ergeben, der an einer Tankstelle im Landkreis Sonneberg einen Unfall verursacht haben soll. Der 59-Jährige soll noch bevor er von den alarmierten Polizisten angesprochen werden konnte, die Gelegenheit genutzt haben, um in der Tankstelle eine kleine Flasche Schnaps auszutrinken, sagte ein Polizist am Sonntag. Im darauf folgenden Gespräch mit den Beamten habe der Mann eingeräumt, den Unfall verursacht zu haben. Der anschließende Test ergab dann den "astronomisch" hohen Promillewert, wie der Polizist es nannte.
Spätere Untersuchungen des Blutalkoholwerts des Mannes im Krankenhaus ergaben dem Polizist zufolge immer noch Werte von mehr als drei Promille.
Zuvor soll der Mann einen hohen Sachschaden verursacht haben: Beim Rückwärtsfahren mit einem Auto soll er gegen ein Garagentor der Tankstelle bei Neuhaus am Rennweg gestoßen sein. Verletzt wurde niemand. Mitarbeiter wurden daraufhin am Samstag auf den Mann aufmerksam und brachten ihn in den Lokalbereich der Tankstelle. Dem Mitarbeiter zufolge soll der Mann von Anfang an einen deutlich betrunkenen Eindruck gemacht haben. Dem 59-Jährigen droht nun ein Verfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
In Deutschland gilt ab einem Wert von 1,1 Promille rechtlich absolute Fahruntüchtigkeit. Wurde direkt vor einer Messung Alkohol getrunken, kann der Atemalkoholwert höher ausfallen als der Blutalkoholwert. Allerdings sei der Unterschied gering, sagte der Polizist.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.