Nach Karlsruher Urteil kein Änderungsbedarf in NRW
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Umschichtung von Bundesmitteln sieht NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) keinen Änderungsbedarf bei den Landesfinanzen in Nordrhein-Westfalen. "Das Urteil hat nach unserer ersten Einschätzung weder unmittelbar Auswirkungen auf die Haushaltspraxis des Landes Nordrhein-Westfalen noch auf das Sondervermögen Krisenbewältigung Ukraine", sagte Optendrenk am Mittwoch. In zentralen Punkten des Urteils sieht er klare Unterschiede zwischen der Situation im Bund und der in NRW.
Optendrenk betonte, in NRW sei der Zusammenhang zwischen Notsituation und Verwendung des Sondervermögens vom Parlament festgestellt worden und die Mittel dürften auch nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Das Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine" von bis zu fünf Milliarden Euro stehe ausschließlich im Jahr 2023 zur Verfügung. Außerdem seien der Landeshaushalt 2023 und das Sondervermögen bereits Ende 2022 vom Parlament verabschiedet worden. Damit gebe es weitere Unterschiede.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen.