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Nüßleins Anwälte legen Beschwerde gegen Ermittlungsschritte ein
Die Welt
Wegen der Maskenaffäre waren Durchsuchungen und ein Vermögensarrest gegen Georg Nüßlein angeordnet worden. Die Anwälte des Ex-CSU-Politikers haben nun dagegen Beschwerde eingelegt. Die Beschlüsse seien rechtswidrig.
Die Anwälte des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein haben Beschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen in der Maskenaffäre eingelegt. Dabei geht es um die Durchsuchungen und den Vermögensarrest, die das Oberlandesgericht (OLG) München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München angeordnet hatte. „Die Beschlüsse sind rechtswidrig“, warf Verteidiger Gero Himmelbach der Justiz am Freitag vor. Über die Beschwerde wird nach Angaben des Anwalts ebenfalls das OLG München entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Nüßlein wegen Korruptionsverdachts. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein und dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wird die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen.More Related News