Muss Infektionsgesetz bald korrigiert werden?
ProSieben
Erst am Freitag wurde die Neuregelung unter breitem Protest beschlossen.
Die Union macht weiter Front gegen das geänderte Infektionsgesetz mit nur noch wenigen Corona-Schutzregeln. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass das Gesetz schon bald korrigiert wird. Der Bundestag hatte die Neuregelung am Freitag beschlossen, der Bundesrat ließ es passieren, jedoch unter breitem Protest. Die Länderkammer verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil sonst ab Sonntag vorerst gar keine Rechtsbasis mehr bestanden hätte. Noch am Freitag wurde das geänderte Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die neue Rechtsgrundlage soll von Sonntag an gelten, da die jetzige an diesem Samstag ausläuft. Zur Pandemie-Kontrolle möglich sind den Ländern damit noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Kliniken und Pflegeheimen. In Bussen und Bahnen soll weiter Maskenpflicht gelten können. Für regionale "Hotspots" sind aber weitergehende Beschränkungen möglich, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Länder wollen noch eine Übergangsfrist nutzen und geltende Schutzregeln bis längstens zum 2. April aufrechterhalten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, bezeichnete das Gesetz als "grottenschlecht". Damit sei nicht einmal mehr ein ordentlicher Basisschutz möglich. Die "Hotspot"-Regelung bringe die Länder in eine rechtlich sehr unsichere Situation, kritisierte der CDU-Politiker in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). "Ich sage es ganz deutlich: Wir wollen mit diesem Gesetz nichts zu tun haben. Was die Ampel hier vorlegt, halten wir für völlig verantwortungslos", sagte Frei.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek monierte, das Gesetz sei nicht praktikabel. Es sei nicht klar, wie es angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Parameter für "Hotspots" gelten, sagte der CSU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag). Bayern plane deshalb vorerst nicht davon Gebrauch zu machen. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, sagte Holetschek.