"Muss ihm Auftrag oder Beteiligung nachweisen"
n-tv
In der Ukraine schlagen regelmäßig Bomben in Wohngebäuden, Krankenhäusern oder Theatern ein und töten Zivilisten. Begehen die russischen Streitkräfte damit Kriegsverbrechen? Ist der russische Präsident Wladimir Putin dafür verantwortlich? Juristisch sei die Sachlage kompliziert, sagt Völkerrechtsexpertin Elisabeth Hoffberger-Pippan von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) im Gespräch mit ntv.de. "Das Völkerstrafrecht besagt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Mit Blick auf die Ukraine müssen wir uns also fragen, ob das, was dort geschieht, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist."
ntv.de: Ist Wladimir Putin Ihrer Meinung nach ein Kriegsverbrecher?
Elisabeth Hoffberger-Pippan: Emotional betrachtet, ja. Dafür liegen zahlreiche Indizien vor. Juristisch muss man allerdings differenzieren. Bei Kriegsverbrechen muss neben der objektiven auch eine subjektive Tatseite erfüllt sein. Als Beispiel: Wenn ein Kombattant im Krieg einen Zivilisten tötet, ist die objektive Tatseite erfüllt. Subjektive Tatseite bedeutet, dass für dieses Verbrechen auch ein Motiv vorgelegen haben muss. Das Völkerstrafrecht besagt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Leicht oder grob fahrlässiges Handeln reicht in der Regel nicht aus. Mit Blick auf die Ukraine müssen wir uns also fragen, ob das, was dort geschieht, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist.
Aktuell kursieren im Internet beispielsweise Meldungen und Videos, in denen ein russischer Soldat einen Zivilisten oder eine Zivilistin tötet, der oder die mit erhobenen Händen vor ihm steht. Das Video müsste natürlich noch verifiziert werden, aber das wäre schon ein deutliches Indiz für intentionales Handeln.