
Musik zu laut - Nachbar mit Waffe bedroht
n-tv
Ein Mann klingelt bei seinem Nachbarn, weil er sich gestört fühlt. Dieser reagiert aggressiv. Es kommt zu einem SEK-Einsatz mit Folgen.
Berlin (dpa/bb) - Weil ihm die Musik seines Nachbarn zu laut war, klingelte ein 71-Jähriger bei ihm - und blickte auf eine Waffe. Die trug der Nachbar im Hosenbund und zeigte darauf, während er den Senior im aggressiven Ton bedrohte, wie die Polizei über den Vorfall im Bezirk Spandau mitteilte.
Spezialeinsatzkräfte des Landeskriminalamtes wurden informiert, stürmten in das Haus im Ortsteil Falkenhagener Feld und nahmen den 50-Jährigen fest. Allerdings wurde während des Einsatzes irrtümlicherweise die Wohnungstür eines unbeteiligten Mieters beschädigt, wie es hieß. Der 42-Jährige sei nicht zu Hause gewesen. Ein Schlüsseldienst habe die Beschädigung "unverzüglich behoben", so die Polizei.
Bei dem eigentlich Verdächtigen wurden die mutmaßliche Tatwaffe und Munition sichergestellt. Auch weitere Waffen fanden die Polizisten und stellten diese sicher. Der 50-Jährige ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Gegen ihn wird wegen Bedrohung mit Waffen und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.