MPK beschließt schärfere Corona-Regelungen
DW
Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle wird es deutschlandweite Einschränkungen für Ungeimpfte geben. Die 2G-Regel wird auf den Handel ausgedehnt, auch für Geimpfte und Genesene gibt es neue Kontaktbeschränkungen.
Als Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen haben die Spitzen von Bund und Ländern bundesweite weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte beschlossen. So soll etwa der Einzelhandel nur noch Geimpften oder Genesenen offenstehen - ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, wie die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sagte. Die vierte Welle müsse gebrochen werden, so Merkel.
Sie betonte die Bedeutung von Booster-Impfungen. Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfung ihre Gültigkeit verliere, daher sei das Boostern ganz wichtig.
Der designierte Kanzler Olaf Scholz ruft die Menschen eindringlich zum Impfen auf. Wenn irgendwie erreichbar, sollten es bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen geben, sagt der SPD-Politiker. Dies sei ein ehrgeiziges Ziel und eine große logistische Herausforderung. Dies funktioniere nur, wenn alles ineinandergreife.
An den Schulen wird nach Vereinbarungen der MPK zudem eine generelle Maskenpflicht eingeführt; in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 350 sollen Klubs und Diskotheken geschlossen werden. Auch Kontakte von Geimpften und Genesenen müssen dann reduziert werden: auf 50 in Innenräumen und 200 im Außenbereich. Die beschlossenen Maßnahmen der Länder seien Mindeststandards, die Länder könnten diese auch verschärfen, sagte Merkel.
Auch für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen gilt eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wie teilweise noch am vergangenen Wochenende wird es damit vorerst nicht mehr geben. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.