Moskauer Schiedsspruch gegen Eckes-Granini unvollstreckbar
n-tv
Koblenz (dpa/lrs) - Ein vor einem Moskauer Schiedsgericht erstrittener Schiedsspruch gegen den Fruchtsafthersteller Eckes-Granini über einen Schadenersatz von gut 49 Millionen Euro kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Aktenzeichen 2 Sch 3/20). Das Schiedsgericht bei der Moskauer Industrie- und Handelskammer habe seine Kompetenzen überschritten, was zur Versagung der Anerkennung des Schiedsspruchs führe, hieß es.
Ein in Russland tätiger deutscher Unternehmer hatte den Schiedsspruch gegen mehrere selbstständige Unternehmen der Eckes-Gruppe erwirkt. Hintergrund: Die Eckes-Gruppe wollte ab 2003 ihr Russlandgeschäft ausbauen und hatte dort eine GmbH gegründet, mit der der Unternehmer laut Gericht einen Kooperationsvertrag schloss. Als sich Umsatz und Ertrag in Russland ungünstig entwickelten, hatte Eckes wenige Jahre später das Geschäft dort wieder beendet.
Rund acht Jahre später verklagte der Unternehmer Eckes-Granini dann wegen Nicht-Erfüllung der mit der Kooperation geschlossenen Verträge plus Schadenersatz. Das Moskauer Schiedsgericht verpflichtete die Unternehmen der Eckes-Gruppe im Mai 2019 dann zur Zahlung von mehr als 49 Millionen Euro plus Zinsen und Kosten.
Laut Koblenzer Richter hat das Moskauer Schiedsgericht die Reichweite der herangezogenen Schiedsklausel verkannt. Die Schiedsklausel sei nur von der GmbH vereinbart worden, sodass sie die weiteren selbstständigen Unternehmen der Eckes-Gruppe nicht habe binden können. Zudem seien Schadensersatzansprüche nicht von der Schiedsklausel erfasst gewesen.
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