Mordversuch mit Lächeln? Angeklagter schweigt
n-tv
Tübingen (dpa/lsw) - Mit einem Lächeln im Gesicht soll ein mutmaßlicher Messerangreifer seinem Opfer nach dessen Erinnerung gegenübergetreten getreten sein. Der Angeklagte selbst schwieg beim Prozessauftakt am Dienstag am Tübinger Landgericht. Sein mutmaßliches Motiv macht den Fall außergewöhnlich: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, "aus Faszination hinsichtlich der Tötung eines Menschen" einen anderen mit einem Messer niedergestochen zu haben. Er muss sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
In einer Septembernacht im Jahr 2022 soll der Angeklagte bei einem Lokalbesuch in Tübingen einen 42-Jährigen kennengelernt und danach in der Altstadt drei Mal auf ihn eingestochen haben. Das Opfer musste notoperiert werden. Außerdem soll der Beschuldigte den Begleiter des Geschädigten vor dem Messerangriff zu Boden geschlagen haben.
Laut Staatsanwältin Mona Medic hegte der mutmaßliche Täter bereits seit Wochen vor dem Angriff eine Faszination davon, einen anderen Menschen mit einem Messer umzubringen. Nach der Tat habe er Freude empfunden und sei zufrieden davongegangen. Sein Verteidiger sagte am Dienstag, die Anklage sei so, wie sie geschrieben sei, nicht zutreffend.
Der Geschädigte konnte sich außer an den Gesichtsausdruck des mutmaßlichen Angreifers nicht an den vollständigen Ablauf erinnern. Alle drei Beteiligten waren alkoholisiert. Das Landgericht Tübingen plant drei Fortsetzungstermine. Mitte Mai soll ein Urteil verkündet werden (Az: 5 Ks 16 Js 22511/22). Unter anderem sollen ein rechtsmedizinischer und ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen.