
Mordprozess um Tod einer Sexarbeiterin beginnt
n-tv
Hannover (dpa/lni) - Der Mordprozess um den Tod einer Sexarbeiterin beginnt am 21. März (13.00 Uhr) am Landgericht Hannover. Den beiden 25- und 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. September vergangenen Jahres den Tod der Frau verursacht zu haben. Sie sollen unter Vorspiegelung des Umstandes, ihre sexuellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, in die Wohnung in einem Bordell in Hannover gegangen sein, um diese auszurauben. Sie sollen der Frau Kopfverletzungen zugefügt und sie gewürgt haben. Sie soll erstickt sein, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Im Anschluss sollen die beiden Angeklagten die Getötete gefesselt und mit Paketklebeband und Kleidungsstücken geknebelt haben, um die Wohnung nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Mitgenommen wurden Bargeld in Höhe von 950 Euro, Münzgeld sowie ein Mobiltelefon des Opfers. In rechtlicher Hinsicht lautet die Anklage auf Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Nach der Anklageschrift sollen die Mordmerkmale "Heimtücke" und "Habgier" erfüllt sein. Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.