
Mord an Brasilianer: Revision gegen lebenslang eingelegt
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Der Prozess um den Mord an einem jungen Brasilianer im Jahr 2019 in Hamburg wird erneut den Bundesgerichtshof beschäftigten. Der Angeklagte habe Revision gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Das Landgericht Hamburg hatte den 48-jährigen Italiener am 3. April wegen Mordes und weiterer Taten schuldig gesprochen.
Der Angeklagte hatte den 28-jährigen Brasilianer in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt mit Drogen betäubt und ihn zum Sex zwingen wollen. Als dieser plötzlich geschrien habe, habe er ihn ermordet, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Leiche habe der Angeklagte dann monatelang in seinem Gästezimmer versteckt.
Der Alten- und Krankenpfleger war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung wegen Mordes jedoch im Mai 2022 aufgehoben und den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht zurückverwiesen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.