Mitangeklagter aus der Haft entlassen
Die Welt
Wenige Wochen nach dem zweifachen Polizistenmord in Kusel ist einer der beiden Angeklagten aus der Haft entlassen worden. Nachdem zuvor bereits der Mordvorwurf gegen den Mann aufgehoben wurde, hieß es nun, dass wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Wilderei keine Fluchtgefahr bestehe.
Im Fall des zweifachen Polizistenmords im rheinland-pfälzischen Kusel ist der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei aufgehoben worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr und damit kein Haftgrund mehr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Mittwoch mit. Dies habe das Landgericht Kaiserslautern als Beschwerdeinstanz auf Antrag der Verteidigung entschieden. Der Mann befinde sich nun auf freiem Fuß.
Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche bereits den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen aufgehoben. Alleiniger Mordverdächtiger ist seither ein 38 Jahre alter Mann. Dieser soll am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet im Landkreis Kusel fünf tödliche Schüsse auf eine 24-jährige Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen abgefeuert haben.