Ministerium will Arbeitszeitkonto für Lehrer "neu aufsetzen"
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Die juristische Auseinandersetzung um die Arbeitszeitkonten für Grundschullehrer geht weiter. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht rechtskräftig, das Ministerium sucht nach einer Lösung.
München (dpa/lby) - Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschul-Lehrkräften ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft gebeten, gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Der Grund: Das Kultusministerium wolle sicherstellen, dass auch im laufenden Schuljahr die Unterrichtsversorgung gewährleistet sei. Auch der VGH sehe darin in seiner Urteilsbegründung einen "öffentlichen Belang von überragender Bedeutung".
Der VGH hatte Mitte November entschieden, dass das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule. Das Modell war 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eingeführt worden.
"Selbstverständlich respektieren wir das Urteil des VGH, nehmen die Anregungen in der Urteilsbegründung gerne auf und arbeiten daran, ein Arbeitszeitkonto unter Beachtung der entsprechenden gerichtlichen Hinweise neu aufzusetzen", teilte der Ministeriumssprecher nun mit. "In diesem Zusammenhang wird auch der bereits begonnene Dialog mit der Schulfamilie und mit den Verbänden zur Unterrichtsversorgung natürlich weitergeführt. Dies alles wird – da es sich um ein komplexes Verfahren handelt – noch Zeit in Anspruch nehmen."