Ministerium rudert mit Regel für Shisha-Tabak zurück
n-tv
Der Schwarzmarkt für Wasserpfeifentabak boomt. Mit einer Pflicht für Kleinpackungen wollen Bundesfinanzministerium und Zoll eigentlich dagegen vorgehen. Daraufhin bricht jedoch der legale Markt ein. Jetzt ziehen die Behörden die Reißleine.
Nach scharfer Kritik kassiert das Bundesfinanzministerium eine umstrittene Verpackungsregel für Shisha-Tabak. Wie aus einer Verordnung des Ministeriums hervorgeht, wird die Höchstgrenze von 25 Gramm pro Packung Wasserpfeifentabak aufgehoben. Ab dem 1. Juli sollen wieder alle Packungsgrößen freigegeben werden, heißt es im Regelwerk. Damit vollziehen das Ministerium und der Zoll einen Kurswechsel: Mitte 2022 war die Höchstgrenze eingeführt worden, um dem grassierenden Steuerbetrug in der Shisha-Branche Einhalt zu gebieten.
Denn viele Bars kauften große Packungen und verkauften kleine Einzelportionen an die Kundschaft weiter. Dadurch zahlten sie weniger Steuern an den Fiskus, als sie es hätten tun müssen - sie widersetzten sich dem "Vereinzelungsverbot". Die Ordnungshüter kannten das Problem und gingen in Razzien immer mal wieder dagegen vor. Gelöst wurde das Problem dadurch nicht, viele Barbesitzer machten weiter wie zuvor.
Die Verpackungsregel sollte die Lösung sein: Weil ab Mitte 2022 nur noch 25-Gramm-Packungen erlaubt waren, war eine Aufteilung des Inhalts - also die "Vereinzelung" - angesichts der geringen Menge gar nicht mehr möglich. Als Folge der neuen Regel würden die Steuereinnahmen anziehen, schätzte das Bundesfinanzministerium. Doch diese Annahme erwies sich als Trugschluss: Der Fiskus nahm nicht mehr ein, sondern deutlich weniger.
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