Ministerium leitet Ermittlungen gegen Bosch ein
n-tv
Der Technologiekonzern Bosch soll Komponenten für russische Infanteriefahrzeuge geliefert haben - und damit gegen ein europäisches Exportverbot verstoßen haben. Der Vorwurf kommt zunächst vom ukrainischen Außenminister, nun leitet das Bundeswirtschaftsministerium Ermittlungen ein.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach "Spiegel"-Informationen gegen den Technologiekonzern Bosch Ermittlungen auf den Weg gebracht. Es solle geklärt werden, ob das Unternehmen gegen ein Exportverbot für Güter verstieß, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereite das Verfahren vor. Im Raum stehe ein Verstoß gegen EU-Sanktionen, die seit Russlands Annexion der Krim 2014 die Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter nur unter Auflagen zulassen.
Hintergrund ist der Vorwurf des ukrainischen Außenministers Dmytro Kuleba, in russischen Militärfahrzeugen seien Komponenten von Bosch gefunden worden, wie der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet. Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe die Bundesregierung unmittelbar an die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter, teilte das Wirtschaftsministerium dem Magazin demnach mit. Dies sei erfolgt, berichtete das Magazin weiter unter Berufung auf Regierungskreise. Zuständig sind demnach die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Zollkriminalamt in Köln.
Bosch teilte dem Magazin mit, es sei "umgehend eine intensive Prüfung eingeleitet" worden. Es handle sich um "gewöhnliche Steuergeräte für Nutzfahrzeuge". Den Vorwurf des ukrainischen Außenministers Dmytro Kuleba, wonach das Unternehmen Komponenten für russische Infanteriefahrzeuge geliefert haben soll, hatte das Unternehmen bereits zurückgewiesen. Die genannte Komponente sei nicht von Bosch an den Hersteller geliefert worden, auch wenn es sich dabei um ein Teil aus der eigenen Produktion handele, hatte es geheißen. "Selbstverständlich halten wir uns an alle bisherigen und künftigen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben - dazu gehören auch Sanktionen", hieß es nun in der Mitteilung.
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