Ministerium: Kein 2G-Optionsmodell für Einzelhandel geplant
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Das mit der neuen Corona-Schutzverordnung geplante 2G-System als Optionsmodell in Sachsen soll nicht für den Einzelhandel gelten. Für den Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, Supermärkten und Einkaufszentren gelten weiterhin die jeweiligen Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit und reagierte damit auf Medienberichte.
Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu gewähren, wird demnach für Restaurants, Veranstaltungen in Innenräumen, Events bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen sowie Diskotheken und Clubs diskutiert. Veranstalter sollen freiwillig über dieses Optionsmodell entscheiden können. Im Gegenzug soll die Möglichkeit bestehen, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen.
Endgültig werden die neuen Regeln aber erst mit der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die nächste Woche beschlossen wird und am Dienstag (21. September) vorgestellt werden soll. Derzeit laufe das Anhörungsverfahren und die Auswertung, hieß es.