Ministerium für zweiten Prozess bei schwersten Straftaten
n-tv
Saarbrücken (dpa/lrs) - Bei schwersten Straftaten wie Mord soll Verdächtigen auch nach Ansicht des saarländischen Justizministeriums künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise auftauchen. Das Saarland werde daher die im Juni im Bundestag verabschiedete Änderung der Strafprozessordnung nächste Woche im Rechtsausschuss des Bundesrates unterstützen, teilte Staatssekretär Roland Theis (CDU) am Dienstag in Saarbrücken mit.
Bisher können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Strafverfahren gegen einen Freigesprochenen wieder aufgenommen werden - etwa wenn der Freigesprochene später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt. Die Koalitionsfraktionen wollen die Liste für die "Wiederaufnahmegründe" nun erweitern, allerdings nur für schwere Straftaten wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Wenn hier "neue Tatsachen oder Beweismittel" auftauchen, die eine Verurteilung des zunächst Freigesprochenen wahrscheinlich machen, soll das Verfahren neu aufgerollt werden können. Solche neuen Beweise könnten sich insbesondere aus neuen Untersuchungsmethoden ergeben, heißt es im Entwurf. Ein Beispiel sei die DNA-Analyse, die sich seit den späten 1980er Jahren entwickelt habe. Künftig könne auch die digitale Forensik solche neuen Belege ergeben, also die polizeiliche Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.