Minister: Zahl der Ausgründungen noch steigerungsfähig
n-tv
Mit einem neuen Hochschulgesetz sollte es Studenten und Universitäten leichter gemacht werden, Firmen zu gründen. Die Zahl ist ausbaufähig. Auch Corona spielt eine Rolle.
Magdeburg (dpa/sa) - Das Ziel des neuen Hochschulgesetzes war es, Gründungen von Firmen aus den akademischen Betrieben zu erleichtern. Aus Sicht von Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister könnte das noch mehr werden. "Die Zahl der Ausgründungen ist noch steigerungsfähig", sagte Armin Willingmann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Gesetz von 2020 habe man "vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen, die sich in den nächsten Jahren bewähren werden".
Schade sei, dass das neue Hochschulgesetz unter Corona-Bedingungen in Kraft getreten sei. "Wir müssen natürlich auch akzeptieren, dass Corona auch an dem Bereich Gründungen nicht spurlos vorbeigegangen ist", sagte Willingmann.
Mit dem Hochschulgesetz sollte es Studenten und Universitäten unter anderem erleichtert werden, Firmen zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Damit sollen an den Hochschulen entwickelte Innovationen schneller auf den Markt gebracht werden können. Zwischen 2014 und 2021 hat das Wissenschaftsministerium eigenen Angaben zufolge 200 Ausgründungen aus den Hochschulen gefördert. Die Zahl aller Gründungen - auch ohne Fördermittel vom Ministerium - liegt darüber.
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