
Minister sieht noch Hürden bei Einführung von E-Akten
n-tv
Die Aktenstapel in der Justiz sollen durch die E-Akte ersetzt werden - auch in Hessen. An einigen Gerichten ist dies einfacher als an anderen. Ist der Zeitplan bis Ende 2025 zu schaffen?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach der erfolgreichen Einführung von E-Akten in vielen Fachgerichten und Zivilkammern sieht Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) noch Hürden für die Strafgerichtsbarkeit. "Wir arbeiten an der Optimierung der Abläufe. Die große Herausforderung für die nahe Zukunft ist der Bereich Strafjustiz", sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Bei der Frage "Wie gelingt der Datentransfer von der Polizei zu den Staatsanwaltschaften?" sei man bisher nicht so weit, wie viele Beteiligte es sich wünschen würden.
Beispielsweise in Zivilprozessen sei die Einführung der E-Akte einfacher, da bei solchen Verfahren die Anwälte ohnehin schon seit Jahren ihre Schriftstücke elektronisch einreichen müssten. Dies vereinfache auch den digitalen Weitertransport bei Gericht. Im Strafrecht kämen dagegen die Ermittlungsakten der Polizei zu den Gerichten.
Minister Heinz verwies darauf, dass Hessen die Einführung der E-Akte nicht eigenständig betreibt, sondern gemeinsam mit anderen Bundesländern. "In diesem Länderverband, dem sogenannten Eureka-Verbund, ist man wechselseitig voneinander abhängig. Und da ist Hessen auf Zulieferungen von anderen angewiesen."
