
Minderjährige konnten auch per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen
Die Welt
Das Ausmaß der Wahl-Pannen in Berlin weitet sich aus: Nun wird bekannt, dass Minderjährige auch die Briefwahl nutzen konnten, um unberechtigt mit über den neuen Bundestag abzustimmen. Dabei hatte der Bundeswahlleiter rechtzeitig vor diesem Risiko gewarnt.
Im Berliner Wahl-Chaos wird jetzt bekannt, dass Minderjährige auch per Briefwahl unberechtigterweise an der Bundestagswahl teilnehmen konnten. Dabei geht es um eine Sicherheitslücke, vor der der Bundeswahlleiter die Verantwortlichen in der Hauptstadt gewarnt hatte. Die wurde in Berlin dennoch nicht durchgängig geschlossen. Doch wie war es möglich,
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