Millionen-Entschädigung geht nicht an Witwe von Helmut Kohl
Süddeutsche Zeitung
Eine dem Altkanzler einst zugesprochene Entschädigung fällt nicht an Maike Kohl-Richter. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, urteilt der BGH.
Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)
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