
Mietkosten von Häftlingen: Amt muss in Fällen übernehmen
n-tv
Celle (dpa/lni) - Das Sozialamt muss in bestimmten Fällen die Miete von Häftlingen übernehmen, während diese im Gefängnis sitzen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle entschieden. Wie der Gerichtssprecher am Montag mitteilte, hänge die Kostenübernahme vom Einzelfall ab. Je näher die Entlassung rücke, desto konkreter könne ein Anspruch auf Kostenübernahme werden. Je länger die Haft noch dauere, desto schwieriger werde es für den Betroffenen (Az. L 8 SO 50/18).
Zugrunde lag der Entscheidung das Verfahren eines 43-jähriges Mannes aus Stade, der unter Betreuung stand und dessen Kaltmiete bislang vom Jobcenter übernommen wurde. Als er im Jahr 2014 eine siebenmonatige Freiheitsstrafe antreten musste, lehnte das Sozialamt die Übernahme der Mietkosten während der Haftzeit ab mit der Begründung, dass die Haftzeit sechs Monate überschreite. Nach der Entlassung könne sich der Betreuer um eine neue Wohnung kümmern. Mit ihrer Entscheidung verpflichteten die Richter das Sozialamt zur Übernahme der Mietkosten. Zur Begründung führten sie unter anderem aus, dass dem Mann bei der Haftentlassung der Wohnungsverlust und schwierige Lebensverhältnisse drohten, die er nicht aus eigener Kraft habe überwinden können. Da das Amt die Kostenübernahme rechtswidrig abgelehnt habe, müsse es nun nicht nur die Mietkosten, sondern auch die Kosten für die Verteidigung gegen eine Räumungsklage tragen.More Related News