Mieter haben Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken
n-tv
Der Einbau eines Balkonkraftwerks in Deutschland wird noch einfacher. Mit dem neuen Anspruch auf Installation können Vermieter nur noch in wenigen Ausnahmefällen intervenieren. Das neue Gesetz ändert außerdem Regeln für Eigentümerversammlungen.
Mieterinnen und Mieter haben künftig generell Anspruch auf die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz, das diese Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufnimmt - Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen. Bisher brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-Photovoltaik-Anlage installieren möchten, weil damit eine bauliche Änderung am Gebäude einhergeht.
Nun werden das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.