
Merkel plant 3G-Regel in Zug und Flugzeug
n-tv
Bisher können auch Ungeimpfte ohne Einschränkung Zug fahren und fliegen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das bald vorbei sein - sie prüft eine Testpflicht in Fernverkehrszügen und bei Inlandsflügen. Kritiker zweifeln vor allem an der Umsetzbarkeit der Maßnahme.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie prüft die Bundesregierung, ob künftig nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene Fernzüge und Inlandsflüge nutzen dürfen. "Wir haben sehr stark steigende Fallzahlen und deswegen ist es richtig, zu prüfen, was helfen kann, diesen Anstieg der Fallzahlen zu dämpfen und möglichst zu stoppen", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Die Bahn wollte sich zu den Plänen nicht äußern. Seibert verwies auf den starken Anstieg der Corona-Fallzahlen vor allem in der jungen Altersgruppe, die sich noch nicht impfen lassen könne. "Das heißt all diejenigen, die sich impfen lassen können, haben eine Verantwortung gegenüber denen, die sich nicht per Impfung schützen lassen können", sagte Seibert. Engmaschiges Testen bringe zusätzlichen Schutz, weshalb die Bundesregierung nun auch die Einführung der sogenannten 3G-Regel - Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete - prüfe.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.