Mehrheit für Abwahlverfahren von Langeooger Bürgermeisterin
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Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn kann aus persönlichen Gründen ihr Amt nicht mehr wie bisher weiterführen. Nun hat der Rat für ein Abwahlverfahren gestimmt - was das für die Insel bedeutet.
Langeoog (dpa/lni) - Der Gemeinderat der ostfriesischen Insel Langeoog (Landkreis Wittmund) hat für die Einleitung eines Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) gestimmt. Bei einer öffentlichen Sitzung votierten die Abgeordneten des Gemeinderats einstimmig für ein solches Verfahren nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, wie der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin, Ralf Heimes, nach der namentlichen Abstimmung mitteilte. Das Gesetz sieht vor, dass Dreiviertel der insgesamt zehn Ratsmitglieder für den Beschluss stimmen mussten, damit dieser angenommen wurde.
Eine Zustimmung galt bereits vorher als wahrscheinlich. Schon der Antrag vor rund zwei Wochen war von allen Ratsmitgliedern unterschrieben worden. Nach dem Gesetz folgt nun binnen vier Monaten ein Abwahlverfahren, bei dem die Wählerinnen und Wähler auf Langeoog entscheiden - es sei denn, die Bürgermeisterin tritt vorher freiwillig von ihrem Amt zurück. Eine Entscheidung darüber müsste binnen einer Woche nach dem Ratsbeschluss fallen.
Horn hatte 2019 das Amt als Inselbürgermeisterin auf der rund 1.700 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Nordseeinsel angetreten. Die Rathauschefin hatte am 11. Oktober Rat und Verwaltung der Inselgemeinde mitgeteilt, aus persönlichen Gründen die Amtsgeschäfte "auf absehbare Zeit nicht mit der erforderlichen Intensität" weiterführen zu können. Horn schlug laut einer Mitteilung neben anderen Optionen selbst die Abwahl vor.