Mehr Recycling - wenig Reparaturen
ZDF
Nahezu 900.000 Tonnen Elektroschrott sind 2020 recycelt worden. Die Grünen bringen einen Zuschuss für Reparaturen ins Spiel.
Alte Waschmaschinen, Trockner, Drucker oder Staubsauger: In Deutschland sind im Jahr 2020 mehr Elektrogeräte wieder aufbereitet worden. Durch Reparaturen wiederverwertbar gemacht wurden aber nur wenige Geräte. Eine Grünen-Abgeordnete will die Massen an Altgeräten nun per Reparaturzuschuss eindämmen.
Mehr als ein Viertel aller 2020 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte waren laut der Statistiker Großgeräte - etwa Waschmaschinen, Wäschetrockner, Großdrucker und Nachtspeichergeräte. Ein weiteres gutes Viertel entfiel auf Kleingeräte wie Staubsauger, Toaster oder Hi-Fi-Anlagen. Knapp ein Fünftel waren Wärmeüberträger, zu denen Kühl- und Gefrier- sowie Klimageräte zählen.
Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Bei der Erstbehandlung hingegen werden angelieferte und unbehandelte Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen. Denn viele Elektrogeräte enthalten Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, wie Umweltschützer betonen.
Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner setzt hier nun auf finanzielle Anreize. Verbraucher sollten schon beim Kauf erkennen können, ob und wie ein Produkt repariert werden kann, sagte die Bundestagsabgeordnete der "Bild". Die Reparaturfähigkeit solle beim Design der Produkte gleich mitgedacht werden.
Zur Höhe des Zuschusses äußerte sie sich nicht.
Die Bundesregierung hat den Massen an Elektroschrott den Kampf angesagt. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag ein "Recht auf Reparatur" angekündigt. Lebensdauer und Reparierbarkeit sollen demnach "zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft" werden.
Seit Jahresbeginn gilt auch eine verschärfte Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte im Handel. Damit müssen auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.