
Mehr Befugnisse für Berliner Landeswahlleiter
n-tv
Nach der Pannenwahl 2021 wurden umfangreiche Reformen der Wahlorganisation in Berlin eingeleitet. Nun beschließt das Abgeordnetenhaus den letzten Teil des Puzzles.
Berlin (dpa/bb) - Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat künftig mehr Kompetenzen. Das Abgeordnetenhaus beschloss Änderungen des Landeswahlgesetzes, die die Stellung des Landeswahlleiters deutlich stärken.
In Zukunft hat er unter anderem mehr Eingriffsrechte in den Bezirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Er kann sogar Anordnungen gegenüber den Bezirkswahlleitern erlassen, um ein enges Zusammenwirken von Land und Bezirken, einheitliche Standards und reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Gegenüber dem Landeswahlamt hat er eine Weisungsbefugnis. Im Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass er selbst unabhängig ist, weisungsfrei handelt und seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnimmt. Festgeschrieben sind auch ein Vortragsrecht beim Regierenden Bürgermeister und regelmäßige Berichte an den Senat. Die Landesverwaltung wird im Gesetz verpflichtet, den Landeswahlleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.