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Mehr Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten im Nordosten
n-tv
Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen im Nordosten Gebrauch.
Schwerin (dpa/mv) - Die Zahl der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr gestiegen. 2023 waren es knapp 1.600 Hauptverfahren und damit 366 mehr als noch im Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2021 und 2019 waren es jeweils mehr als 1.100 Verfahren, 2020 mehr als 1.300.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Verwaltungsgerichte – eins in Greifswald und eins in Schwerin.
Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung bestätigt, wird die Klage abgewiesen und die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen.