
Medizinstudium über Landarztquote
n-tv
Chemnitz (dpa/sn) - Wer zukünftig auf dem Land als Hausärztin oder Hausarzt arbeiten will, kann sich bis Ende Februar für ein Medizinstudienplatz über die Landarztquote bewerben. "Vom 15. Januar bis zum 29. Februar 2024 ist die Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz in Sachsen für das Wintersemester 2024/2025 möglich", teilte die Landesdirektion Sachsen am Freitag in Chemnitz mit. Gesucht seien engagierte junge Menschen, die ihre Zukunft als Hausärztinnen oder Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens sehen.
Die Landarztquote ermöglicht den Zugang zum Medizinstudium auch außerhalb des Numerus clausus. Mögliche Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden so 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze vergeben. Für den nächsten Jahrgang seien 40 Plätze zu vergeben. Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Abschluss ihres Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.