Medien enthüllen Neymars aberwitzige Forderungen
n-tv
Erst von Katar bezahlt, jetzt von Saudi-Arabien: Neymars Karriere definiert sich eher über finanzielle als sportliche Rekorde, die Kritik in der Heimat wächst. Die "Sun" möchte nun noch herausgefunden haben, welche aberwitzigen Extras Neymar zur Bedingung für seinen Wechsel gestellt hat.
Neymar hat die Qual der Wahl. Das Stadion von Paris St. Germain könne der 31-Jährige von seinem künftigen Gehalt in Saudi-Arabien kaufen, oder gleich alle Spieler der brasilianischen Topklubs Flamengo und Palmeiras. Auch für zwölf Rolls-Royce Boat Tail, das teuerste Auto der Welt, würden die 320 Millionen Euro reichen, die Neymar in zwei Jahren beim saudischen Klub Al-Hilal verdienen wird, rechnete die brasilianische Zeitung "Lance" vor. "Der Gesamtbetrag ist so hoch, dass man kaum eine Vorstellung davon bekommt, was man mit diesem Geld machen kann", schrieb Lance und erwähnte noch, dass Neymar 330 Euro pro Minute erhält - selbst, wenn er schläft.
Es sind Zahlen wie diese, die Neymars Karriere prägen. Die Rekordsumme von 222 Millionen Euro, die PSG im Jahr 2017 an den FC Barcelona zahlte, kleben noch immer an ihm. Mit sportlichen Bestmarken wird er dagegen kaum in die Geschichte eingehen, sein Wechsel in die Wüste zementiert dieses Bild eher noch. In der Heimat wächst daher die Kritik. "Zu Al-Hilal zu gehen, wird ein ewiger Fleck in der Karriere sein", schrieb "Globoesporte", die Zeitung "Folha de Sao Paulo" nannte Neymar ein "nur weiteres Beispiel für das Sportwashing-Projekt" Saudi-Arabiens. Sein Vater und Berater Neymar Santos Sr. werde über den Deal "glücklicher sein als ein Beduine am Wasserfall", schrieb die Zeitung über den Mann, der seinen Filius "eher als 'Marke' denn als 'Sohn'" bezeichne.
Neben dem aberwitzigen Gehalt, das der 31-Jährige künftig in der Wüste verdienen wird, bekommt er offenbar noch jede Menge Goodies. Die britische Boulevard-Zeitung "Sun" berichtet von zahlreichen Extra-Würsten, die Neymar im Gegenzug für seinen Wechsel zu Al-Hilal verlangt hat. Dazu gehören demnach: