
Medien: Boris Becker aus Haft in Großbritannien entlassen
DW
Die deutsche Tennislegende Boris Becker hat das Gefängnis in London vorzeitig verlassen. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll er nach Deutschland abgeschoben werden.
Nach mehr als sieben Monaten in britischer Haft ist der ehemalige Tennis-Star Boris Becker wieder in Freiheit. Der Deutsche sei aus dem Gefängnis entlassen worden und werde aus Großbritannien abgeschoben, meldeten die britische Nachrichtenagentur PA und die "Bild"-Zeitung. Es wird damit gerechnet, dass Becker umgehend nach seiner Entlassung nach Deutschland ausgeflogen wird. Beckers Anwälte äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Berichten über die Freilassung.
Der Rest seiner Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verfällt demnach. Der 55-Jährige darf aber wohl frühestens in seine Wahlheimat Großbritannien zurückkehren, wenn seine eigentliche Strafe abgelaufen ist. Der aus Leimen in Baden-Württemberg stammende Becker lebt seit Jahren in London, besitzt aber nicht die britische Staatsbürgerschaft.
Nach britischem Recht können Häftlinge eigentlich erst auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüßt haben. Bei Becker wären das 15 Monate, Stichtag also der 29. Juli 2023. Allerdings profitierte der frühere Ausnahmesportler von einem speziellen Entlassungs- und Abschiebungsprogramm. Dafür kommt jeder ausländische Häftling in Frage, "der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann". Das Programm soll den Druck auf die überfüllten britischen Haftanstalten reduzieren.
Der dreifache Wimbledon-Sieger war wegen Insolvenzverschleppung am 29. April in London verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Ursprünglich war er in 24 Punkten angeklagt, schuldig gesprochen wurde er aber nur in vier Punkten. So befand ihn das Gericht schuldig, große Summen von einem Geschäftskonto auf Konten seiner Exfrauen Barbara und Lilly überwiesen zu haben sowie in seinem Insolvenzverfahren seinen Offenlegungspflichten nicht vollständig nachgekommen zu sein.
Becker war 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Daraufhin musste er den Insolvenzverwaltern sein Vermögen offenlegen - dabei ließ er aber nach Ansicht des Gerichts wichtige Teile aus. Becker bestritt, dass er seine Besitztümer nicht offengelegt und Schulden verschleiert habe. Er saß zuletzt im Huntercombe-Gefängnis westlich der britischen Hauptstadt ein.