
Maskenpflicht in Schulen fällt zum 2. April
n-tv
Zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bleibt Bildungsministerin Ernst vorsichtig: Die Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus soll in den Brandenburger Schulen erst Anfang April fallen. Die AfD scheitert im Landtag erneut mit einem Antrag auf einen sofortigen Stopp.
Potsdam (dpa/bb) - Die Maskenpflicht an den Brandenburger Schulen soll erst am 2. April fallen. Bis dahin wolle man die Übergangsfrist des neuen Infektionsschutzgesetzes nutzen, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch in der Plenardebatte des Landtags. Experten hätten dazu geraten, nicht plötzlich, sondern schrittweise aus den Corona-Maßnahmen auszusteigen, erläuterte die Ministerin.
In einem ersten Schritt sei die Zahl der notwendigen Corona-Tests für Schüler von fünf Mal auf drei Mal pro Woche reduziert worden, berichtete Ernst. Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) würden die Osterferien für ein Ende der Testpflicht angepeilt. Wegen der zu erwartenden Urlaubsreisen solle in der Woche nach den Ferien noch getestet werden, erklärte Ernst.
Die AfD-Fraktion hatte beantragt, die Masken- und Testpflicht in den Schulen sofort abzuschaffen. "Die Landesregierung setzt weiter auf überzogene Maßnahmen, die nichts gegen Corona-Infektionen ausrichten, aber den Kindern massiv schadet", sagte der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch. Selbst das Bildungsministerium könne nicht nachweisen, dass mit den Tests auch nur eine Infektion verhindert worden sei. Dennoch seien vom Land bereits 94 Millionen Euro in die Tests statt etwa in mehr Lehrer investiert worden. Und die Maskenpflicht im Unterricht sei eine unzumutbare Belastung der Kinder und Jugendlichen, meinte Hohloch. Der AfD-Antrag wurde von der Landtagsmehrheit abgelehnt.