Masern-Impfpflicht an Schulen für Tausende Beschäftigte
n-tv
Die Corona-Pandemie hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht unter anderem in Schulen in der Wahrnehmung überlagert. Die Nachweispflicht betrifft nicht nur Kinder, sondern auch große Teile des Personals.
Erfurt (dpa/th) - Von der bundesweiten Masern-Impfpflicht unter anderem an Schulen und in Kindergärten ist in Thüringen nach Einschätzung des Bildungsministeriums etwa die Hälfte des Schulpersonals betroffen. Rund 13.400 Beschäftigte waren nach Angaben einer Sprecherin im Schuljahr 2021/22 jünger als 52 Jahre. Die Pflicht zum Nachweis des Masern-Impfschutzes oder der Immunität nach einer Erkrankung gilt seit März 2020 nicht nur für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch für nach 1970 geborene Beschäftigte in den Einrichtungen. Für einen Teil galt bis Ende Juli eine Übergangsfrist.
Das Masernschutzgesetz war im März 2020 in Kraft getreten. Seitdem musste der Impf- oder Immunitätsnachweis zunächst bei Neuaufnahmen von Kindern in Einrichtungen und Neueinstellungen von Personal vorgelegt werden. Nach dem Ende der Übergangsfrist betrifft dies nun auch das bereits vor März 2020 dort tätige Personal sowie vor diesem Stichtag in Kindergärten betreute und in Schulen unterrichtete Kinder. In den Kindergärten gilt die Impfverpflichtung laut Bildungsministerium für zwei Drittel des pädagogischen Personals, das sind mehr als 9700 Menschen. Angaben zur Altersstruktur der übrigen Kindergarten-Beschäftigten machte das Ministerium nicht.
Die Einrichtungen müssen die Daten Ungeimpfter an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermitteln. Kinder ohne Impfschutz dürfen in Kindergärten nicht betreut werden. Ungeimpfte Schulkinder dürfen wegen der allgemeinen Schulpflicht zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Beschäftigten ohne Impf- oder Immunitätsnachweise drohen auch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote.