
Mann fährt 30 Kilometer betrunken Auto
n-tv
Der Polizei wird ein Verkehrsteilnehmer gemeldet, der auffällig fährt. Eine Streife trifft ihn ein gutes Stück später auf der Autobahn an - und findet noch etwas anderes heraus.
Wörth an der Donau (dpa/lby) - Die Autobahnpolizei hat einen Autofahrer gestoppt, der rund 30 Kilometer betrunken am Steuer saß. Am Samstagabend hatte ein anderer Verkehrsteilnehmer die Polizei gerufen, weil der Mann auf der Bundesstraße 20 bei Stallwang (Landkreis Straubing-Bogen) in Richtung Straubing Schlangenlinien fuhr.
Laut Angaben der Autobahnpolizei traf eine Streife den Fahrer auf der Autobahn 3 in Richtung Regensburg an. Demnach kontrollierten die Beamten den Mann an der Anschlussstelle in Wörth an der Donau (Landkreis Regensburg). Wie ein Polizeisprecher sagte, zeigte sich der Mann unkooperativ, aber gab seinen Alkoholkonsum zu.
Ein Test bestätigte, dass der Mann betrunken am Steuer saß. Zudem konnte er keinen Führerschein vorweisen. Er hatte ihn etwa einen Monat vorher abgeben müssen - wegen eines Alkoholdelikts. Wo genau der Mann losgefahren war - und ob seine zurückgelegte Strecke vielleicht sogar noch länger war - ist Gegenstand der Ermittlungen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.